Covid-19 Schutzkonzept

Allgemeines

Das Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter der Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Das vorliegende Schutzkonzept zum Turnbetrieb basiert auf dem Breitensport Konzept des Schweizerischen Turnverbandes, den veröffentlichten FAQ des BASPO sowie FAQ des Kantons Bern betreffend Sportaktivitäten und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann.

Für Volleyball-Trainings gelten zusätzlich die sportartenspezifischen Vorgaben von Swiss Volley.

Das Schutzkonzept gilt ab Samstag 16. Mai 2020 und wurde am 29. Dezember 2021 letztmals aktualisiert.

Zeigt euch solidarisch und haltet die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenverantwortung ein.

Die Turnvereine kommunizieren das Schutzkonzept in schriftlicher Form gegenüber ihren Mitgliedern und der Gemeinde als Betreiberin der Sportanlagen.

Die im Dokument verwendeten männlichen Formen gelten immer auch für weibliche Personen.

Übergeordnete Grundsätze im Sport

Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind:

A Symptomfrei ins Training

B Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand)

C Einhaltung der Hygieneregeln des BAG

D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.

E Schutzmaskenpflicht

F Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

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A – Symptomfrei ins Training

Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

B – Distanz und Gruppengrösse einhalten

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die 2G-Zertifikatspflicht. Ein 2G-Zertifikat erhalten Geimpfte und Genesene. Es kann aber auch auf 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) ausgeweitet werden, damit die Maskenpflicht entfällt. Die 2G-Zertifikatspflicht gilt für alle sportlichen Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Innenräumen und ist unabhängig vom Platzangebot und von der Gruppengrösse.

Gemischte Trainingsgruppen
In Trainingsgruppen mit Personen unter 16 Jahren und Teilnehmer über 16 Jahren, gilt für alle über 16 Jahren die 2G-Zertifikatspflicht.

Muki-Turnen
Im Muki-Turnen in Innenräumen gilt die 2G-Zertifikatspflicht für alle über 16 Jahren.

Leitersituation
Für Trainer und Trainerinnen ab 16 Jahren gilt die 2G-Zertifikatspflicht

C – Einhalten der Hygieneregeln

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

D – Protokollierung der Teilnehmenden

Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können.

Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt F). In welcher Form die Liste geführt wird (Doodle, App, Excel, usw.) ist den Riegen freigestellt.

E – Schutzmaskenpflicht

In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+). Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen im Sport keine Maske tragen.

Es ist nicht möglich in ein und demselben Innenraum ein Training mit Teilnehmenden mit Zertifikat 2G (mit Maske) und 2G+ (ohne Maske) durchzuführen.

F – Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept

Die Corona-Beauftragten der Turnvereine Fraubrunnen sind unten zu finden. Diese Personen sind dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Damenturnverein Fraubrunnen

Esther Scheidegger (esther.scheidegger@vtxmail.ch), Präsidentin DTV Fraubrunnen

Turnverein Fraubrunnen

Stefan Johner (info@tvfraubrunnen.ch), Präsident TV Fraubrunnen